Allgemeine Geschäftsbedingungen
Diese Bedingungen gelten für die Nutzung von HeyAudit durch Unternehmen. Sie beschreiben, was HeyAudit leistet, was die Nutzung kostet, wie Verträge zustande kommen und enden, und wer wofür haftet.
Stand: September 2026
Hinweis zum Stand dieses Dokuments. Dieser Text ist auf das tatsächlich ausgelieferte Produkt abgestimmt und wurde am 8. September 2026 gegen den Quellcode geprüft. Er ersetzt keine anwaltliche Prüfung: vor dem öffentlichen Verkaufsstart sollte er von einer Rechtsanwältin oder einem Rechtsanwalt für IT- und Vertragsrecht durchgesehen werden.
1. Geltungsbereich und Unternehmerklausel
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen (nachfolgend „Bedingungen“) gelten für alle Verträge über die Nutzung der Software HeyAudit zwischen Ted Osammor, Vondelstr. 34, 50677 Köln (nachfolgend „HeyAudit“, „wir“) und dem Kunden.
1.2 HeyAudit richtet sich ausschließlich an Unternehmer im Sinne des § 14 BGB, an juristische Personen des öffentlichen Rechts und an öffentlich-rechtliche Sondervermögen. Ein Vertragsschluss mit Verbrauchern im Sinne des § 13 BGB findet nicht statt. Der Kunde sichert mit der Registrierung zu, in Ausübung seiner gewerblichen oder selbständigen beruflichen Tätigkeit zu handeln.
1.3 Abweichende, entgegenstehende oder ergänzende Bedingungen des Kunden werden nicht Vertragsbestandteil, es sei denn, wir stimmen ihrer Geltung ausdrücklich in Textform zu. Das gilt auch dann, wenn wir die Leistung in Kenntnis solcher Bedingungen vorbehaltlos erbringen.
1.4 Individuelle Vereinbarungen mit dem Kunden gehen diesen Bedingungen vor (§ 305b BGB).
2. Vertragsgegenstand und Leistungsumfang
2.1 HeyAudit ist eine über das Internet bereitgestellte Software (Software as a Service). Der Kunde erhält für die Vertragslaufzeit Zugriff auf die jeweils aktuelle Fassung der Anwendung. Eine Überlassung der Software zum dauerhaften Verbleib, eine Installation beim Kunden oder eine Herausgabe des Quellcodes ist nicht geschuldet.
2.2 Der Funktionsumfang umfasst insbesondere:
- Schicht- und Einsatzplanung einschließlich Vorlagen, Verfügbarkeiten und offener Schichten
- Zeiterfassung einschließlich Pausen, Korrekturen und Freigaben
- Verwaltung von Objekten, Kunden, Bereichen und Objektakten
- Verwaltung von Mitarbeitenden, Qualifikationen, Verträgen und Personalakten
- Aufgaben, digitale Checklisten, Zeitpläne und Durchläufe
- Qualitätskontrollen, Mängel und Maßnahmen einschließlich Freigabe und Nachkontrolle
- Abwesenheiten, Urlaubsanträge, Krankmeldungen und Urlaubskonten
- Audits, Berichte und Auswertungen
- ein Rollen- und Berechtigungssystem sowie Exportmöglichkeiten
2.3 Maßgeblich für den geschuldeten Umfang ist die Leistungsbeschreibung des gebuchten Tarifs zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses, wie sie auf heyaudit.de/preise dargestellt ist. Angaben in Werbematerial, Blogbeiträgen oder Präsentationen begründen keine Beschaffenheitsvereinbarung.
2.4 HeyAudit berechnet Bruttoentgelte für die Lohnabrechnung. Eine Nettolohnberechnung, die Ermittlung von Lohnsteuer oder Sozialversicherungsbeiträgen, ELStAM-Verfahren und DEÜV-Meldungen sind ausdrücklich nicht Gegenstand des Vertrags. Sie verbleiben beim Kunden oder bei dessen Steuerberatung. Die von HeyAudit erzeugten Auswertungen und Exporte ersetzen keine steuerliche oder rechtliche Beratung.
2.5 HeyAudit unterstützt den Kunden bei der Organisation von Prüfungen und Nachweisen. Die Einhaltung gesetzlicher, berufsgenossenschaftlicher oder vertraglicher Pflichten des Kunden, insbesondere aus dem Arbeitszeitgesetz, dem Mindestlohngesetz und dem Arbeitsschutzrecht, bleibt Sache des Kunden. HeyAudit schuldet keine rechtliche Bewertung von Sachverhalten.
3. Registrierung, Konto und Zugangsdaten
3.1 Die Nutzung setzt ein Benutzerkonto voraus. Der Kunde legt bei der Registrierung eine Organisation an und benennt eine Person mit Inhaberrechten. Die bei der Registrierung anzugebenden Daten müssen vollständig und richtig sein; Änderungen sind unverzüglich im Konto zu aktualisieren.
3.2 Der Kunde kann weitere Personen einladen und ihnen Rollen zuweisen. Er ist dafür verantwortlich, dass die vergebenen Rollen und Berechtigungen zu den Aufgaben der jeweiligen Person passen, insbesondere beim Zugriff auf Personal- und Entgeltdaten.
3.3 Zugangsdaten sind geheim zu halten und vor dem Zugriff Dritter zu schützen. Der Kunde teilt uns unverzüglich mit, wenn Anhaltspunkte für eine missbräuchliche Nutzung eines Kontos bestehen. Handlungen, die über ein Konto des Kunden vorgenommen werden, sind ihm zuzurechnen, soweit er sie zu vertreten hat.
4. Vertragsschluss
4.1 Die Darstellung der Tarife auf unserer Website ist kein bindendes Angebot, sondern eine Aufforderung zur Abgabe eines Angebots.
4.2 Mit dem Abschluss des Bezahlvorgangs gibt der Kunde ein Angebot auf Abschluss eines kostenpflichtigen Vertrags über den gewählten Tarif und den gewählten Abrechnungszeitraum ab. Der Vertrag kommt zustande, wenn wir das Angebot annehmen, spätestens mit der Freischaltung des Tarifs im Konto des Kunden. Der Kunde erhält eine Bestätigung in Textform.
4.3 Registriert sich der Kunde ohne Tarifwahl, kommt zunächst ein unentgeltlicher Vertrag über die Testphase nach Ziffer 5.2 zustande.
4.4 Der Vertragstext wird von uns gespeichert. Diese Bedingungen können jederzeit auf dieser Seite abgerufen, ausgedruckt und gespeichert werden. Die Pflichten nach § 312i Abs. 1 Satz 1 Nr. 1 bis 3 BGB werden gemäß § 312i Abs. 2 BGB abbedungen; das ist im Verkehr zwischen Unternehmern zulässig.
4.5 Ein Widerrufsrecht besteht nicht. Das gesetzliche Widerrufsrecht steht nur Verbrauchern zu, und HeyAudit schließt keine Verträge mit Verbrauchern (Ziffer 1.2).
5. Testphase
5.1 HeyAudit bietet eine unentgeltliche Testphase von 14 Tagen an. Es gibt zwei Wege in die Testphase, die sich in einem wesentlichen Punkt unterscheiden. Welcher Weg gilt, richtet sich danach, ob der Kunde bei der Anmeldung einen Tarif gewählt hat.
5.2 Testphase ohne Zahlungsdaten. Registriert sich der Kunde ohne Tarifwahl, beginnt die Testphase mit der Registrierung und endet 14 Tage später. Zahlungsdaten werden nicht erhoben. Nach Ablauf entsteht keine Zahlungspflicht und es erfolgt keine Abbuchung. Der Zugang zu den kostenpflichtigen Funktionen wird gesperrt, bis der Kunde einen Tarif bucht. Die bis dahin eingegebenen Daten bleiben erhalten und werden nach den Regeln der Ziffer 13 behandelt.
5.3 Testphase mit Zahlungsdaten. Wählt der Kunde einen Tarif und durchläuft den Bezahlvorgang, hinterlegt er dabei ein Zahlungsmittel. Die Testphase endet 14 Tage nach der Registrierung. Bucht der Kunde während einer laufenden Testphase, behält er deren restliche Tage; eine neue Testphase beginnt dadurch nicht. Während der Testphase fällt kein Entgelt an. Kündigt der Kunde nicht vor Ablauf der Testphase, setzt sich der Vertrag automatisch kostenpflichtig fort und das Entgelt für den gewählten Abrechnungszeitraum wird fällig. Wir weisen vor Ablauf der Testphase in Textform auf das bevorstehende Ende hin.
5.4 Die Kündigung während der Testphase ist jederzeit und ohne Frist möglich, insbesondere über die Kontoverwaltung (Ziffer 9.4). Bei Kündigung während der Testphase entsteht kein Entgelt.
5.5 Ist zum Ende einer Testphase nach Ziffer 5.3 kein gültiges Zahlungsmittel hinterlegt, endet der Vertrag automatisch mit Ablauf der Testphase.
5.6 Je Kunde besteht Anspruch auf eine Testphase. Für die Testphase gelten die Regelungen dieser Bedingungen mit Ausnahme der Entgeltregelungen entsprechend.
6. Preise und Abrechnung
6.1 Es gelten die zum Zeitpunkt des Vertragsschlusses auf heyaudit.de/preise ausgewiesenen Preise. Alle Preise verstehen sich netto zuzüglich der gesetzlichen Umsatzsteuer, sofern diese anfällt.
6.2 Zum Zeitpunkt der letzten Aktualisierung dieser Bedingungen gelten folgende Tarife:
- Starter: 39 € monatlich oder 348 € jährlich, bis zu 20 Mitarbeitende, 15 Objekte und 2 Verwaltungszugänge
- Business: 79 € monatlich oder 780 € jährlich, bis zu 50 Mitarbeitende, 40 Objekte und 5 Verwaltungszugänge
- Pro: 179 € monatlich oder 1788 € jährlich, bis zu 150 Mitarbeitende, 100 Objekte und 15 Verwaltungszugänge
- Enterprise: Umfang, Grenzen und Entgelt nach gesonderter Vereinbarung
6.3 Bei jährlicher Abrechnung entspricht das Jahresentgelt dem Zehnfachen des Monatsentgelts. Das Entgelt ist im Voraus für den jeweiligen Abrechnungszeitraum fällig.
6.4 Preisänderungen für laufende Verträge kündigen wir mindestens sechs Wochen vor Wirksamwerden in Textform an. Sie gelten frühestens ab dem Beginn des auf die Ankündigung folgenden Abrechnungszeitraums. Der Kunde kann den Vertrag bis zum Wirksamwerden der Änderung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; auf dieses Recht weisen wir in der Ankündigung hin. Kündigt der Kunde nicht, gilt die Änderung als angenommen. Bereits im Voraus bezahlte Zeiträume bleiben von einer Preisänderung unberührt.
7. Zahlungsabwicklung und Verzug
7.1 Die Zahlungsabwicklung erfolgt über die Stripe Payments Europe, Ltd. Für die Zahlungsabwicklung gelten ergänzend deren Bedingungen. Zahlungsdaten wie Kartennummern werden bei Stripe verarbeitet und uns nicht im Klartext zugänglich gemacht.
7.2 Der Kunde hält ein gültiges Zahlungsmittel vor und sorgt für ausreichende Deckung. Die Verwaltung des Zahlungsmittels, der Rechnungen und der Kündigung erfolgt über das Kundenportal, das aus dem Konto heraus erreichbar ist.
7.3 Bei Zahlungsverzug gelten die gesetzlichen Regelungen, insbesondere § 286 und § 288 BGB. Wir sind berechtigt, den Zugang nach vorheriger Ankündigung in Textform und nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen Frist zu sperren (Ziffer 10). Der Vergütungsanspruch bleibt während der Sperrung bestehen.
7.4 Der Kunde kann nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig festgestellten Forderungen aufrechnen. Ein Zurückbehaltungsrecht steht ihm nur zu, soweit sein Gegenanspruch auf demselben Vertragsverhältnis beruht.
8. Mengengrenzen, Wechsel des Tarifs
8.1 Jeder Tarif enthält eine Höchstzahl an Mitarbeitenden, an Objekten und an Verwaltungszugängen. Als Mitarbeitender zählt jeder nicht archivierte Eintrag im Personalstamm, unabhängig davon, ob für ihn ein Zugang besteht. Als Verwaltungszugang zählt jeder Zugang mit den Rechten eines Inhabers, Administrators oder Managers, einschließlich offener Einladungen in eine dieser Rollen. Zugänge ohne Verwaltungsrechte sind in der Höchstzahl der Mitarbeitenden enthalten und werden nicht gesondert berechnet.
8.2 Ist eine Grenze erreicht, wird das Anlegen weiterer Einträge der betroffenen Art abgelehnt. Bereits vorhandene Daten bleiben unverändert nutzbar; es erfolgt keine automatische Abschaltung, keine Löschung und keine automatische Höherstufung mit Zahlungspflicht.
8.3 Ein Wechsel in einen höheren Tarif ist jederzeit möglich und wirkt sofort; das Entgelt wird zeitanteilig verrechnet. Ein Wechsel in einen niedrigeren Tarif wirkt zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums. Übersteigt der Bestand des Kunden zu diesem Zeitpunkt die Grenzen des niedrigeren Tarifs, hat er den Bestand vorher anzupassen; andernfalls bleibt der bisherige Tarif bestehen.
9. Laufzeit, Verlängerung und Kündigung
9.1 Der Vertrag beginnt mit dem Vertragsschluss und läuft je nach gewähltem Abrechnungszeitraum einen Monat oder ein Jahr.
9.2 Der Vertrag verlängert sich jeweils um die zuletzt gewählte Laufzeit, wenn er nicht bis zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums gekündigt wird.
9.3 Die ordentliche Kündigung ist zum Ende des laufenden Abrechnungszeitraums möglich. Sie bedarf der Textform; die Kündigung über die Kontoverwaltung genügt.
9.4 Der Kunde kann den Vertrag jederzeit selbst über das aus dem Konto erreichbare Kundenportal kündigen. Alternativ genügt eine Erklärung in Textform an hallo@heyaudit.de.
9.5 Das Recht zur außerordentlichen Kündigung aus wichtigem Grund bleibt für beide Seiten unberührt. Ein wichtiger Grund liegt für uns insbesondere vor, wenn der Kunde mit der Zahlung von mindestens zwei aufeinanderfolgenden Entgelten in Verzug ist oder trotz Abmahnung erheblich gegen Ziffer 11 verstößt.
9.6 Nach Wirksamwerden einer Kündigung bleibt der Zugang bis zum Ende des bereits bezahlten Zeitraums bestehen. Danach endet der Zugriff auf die Anwendung. Bereits gezahlte Entgelte für laufende Zeiträume werden nicht erstattet, soweit die Beendigung nicht von uns zu vertreten ist.
10. Sperrung
10.1 Wir können den Zugang ganz oder teilweise sperren, wenn ein begründeter Verdacht auf eine erhebliche Verletzung von Ziffer 11 besteht, wenn von der Nutzung eine Gefahr für den Betrieb oder für Dritte ausgeht, oder wenn der Kunde trotz Fristsetzung in Zahlungsverzug bleibt.
10.2 Wir kündigen die Sperrung vorher an und begrenzen sie auf das erforderliche Maß und die erforderliche Dauer, es sei denn, eine Ankündigung ist wegen einer akuten Gefahr nicht möglich. In diesem Fall unterrichten wir unverzüglich nachträglich.
10.3 Ist der Sperrgrund entfallen, heben wir die Sperrung unverzüglich auf. Der Kunde behält während einer berechtigten Sperrung Zugriff auf den Datenexport nach Ziffer 13.2.
11. Pflichten des Kunden und zulässige Nutzung
11.1 Der Kunde nutzt HeyAudit nur im Rahmen des Vertrags und des geltenden Rechts. Untersagt sind insbesondere:
- das Einstellen rechtswidriger Inhalte oder von Inhalten, an denen der Kunde nicht die erforderlichen Rechte hat
- die Weitergabe von Zugangsdaten an Personen außerhalb der eigenen Organisation
- das Umgehen technischer Zugangs- oder Nutzungsbeschränkungen, einschließlich der Tarifgrenzen
- automatisierte Massenabfragen, die über die übliche Nutzung hinausgehen und den Betrieb beeinträchtigen
- Rückentwicklung der Software, soweit sie nicht nach § 69e UrhG zulässig ist
- die Weitervermietung oder entgeltliche Überlassung des Zugangs an Dritte ohne unsere Zustimmung in Textform
11.2 Der Kunde ist dafür verantwortlich, dass er die von ihm eingestellten personenbezogenen Daten verarbeiten darf, insbesondere Daten seiner Beschäftigten. Er holt erforderliche Einwilligungen ein und beteiligt eine etwaige Arbeitnehmervertretung, soweit dies rechtlich geboten ist. Das gilt insbesondere für die Zeiterfassung und für die optionale Standortprüfung beim Stempeln, die mitbestimmungspflichtig sein kann und deshalb ab Werk ausgeschaltet ist.
11.3 Verletzt der Kunde diese Pflichten schuldhaft und werden wir deshalb von Dritten in Anspruch genommen, stellt er uns von diesen Ansprüchen frei, soweit er die Inanspruchnahme zu vertreten hat. Wir unterrichten ihn unverzüglich über eine solche Inanspruchnahme und geben ihm Gelegenheit zur Stellungnahme.
12. Verfügbarkeit, Wartung und Weiterentwicklung
12.1 Wir betreiben HeyAudit mit der Sorgfalt eines ordentlichen Kaufmanns und bemühen uns um eine hohe Verfügbarkeit. Eine bestimmte Verfügbarkeitsquote ist derzeit nicht vereinbart und wird nicht zugesichert. Ein Service-Level-Agreement kann gesondert vereinbart werden.
12.2 Wartungsarbeiten führen wir nach Möglichkeit außerhalb üblicher Geschäftszeiten durch und kündigen planbare Arbeiten mit erheblicher Auswirkung angemessen vorher an. Kurzfristige Arbeiten zur Abwehr von Sicherheitsrisiken dürfen wir jederzeit ohne Vorankündigung durchführen.
12.3 Wir entwickeln HeyAudit fortlaufend weiter. Änderungen, die den vereinbarten Leistungsumfang nicht einschränken, dürfen wir jederzeit vornehmen.
12.4 Wesentliche Einschränkungen des vereinbarten Leistungsumfangs kündigen wir mindestens sechs Wochen vorher in Textform an. Der Kunde kann den Vertrag in diesem Fall bis zum Wirksamwerden der Änderung mit Wirkung zu diesem Zeitpunkt kündigen; auf dieses Recht weisen wir in der Ankündigung hin. Ein Anspruch auf den Fortbestand einzelner Funktionen besteht im Übrigen nicht.
13. Daten des Kunden, Export und Löschung
13.1 Die vom Kunden und seinen Nutzern eingestellten Daten bleiben Daten des Kunden. Wir nutzen sie ausschließlich zur Erbringung der vertraglichen Leistungen und im Rahmen der Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung (Ziffer 14).
13.2 Der Kunde kann seine Daten jederzeit selbst exportieren. Zur Verfügung stehen ein Gesamtexport im JSON-Format über das Konto sowie funktionsbezogene Exporte, etwa der Lohnexport als CSV, XLSX oder im Format der unterstützten Lohnprogramme.
13.3 Der Kunde ist selbst dafür verantwortlich, seine Daten vor Vertragsende zu exportieren. Wir empfehlen, den Export rechtzeitig vor dem letzten Tag des bezahlten Zeitraums durchzuführen.
13.4 Wir führen im Rahmen des ordnungsgemäßen Betriebs regelmäßige Sicherungen durch. Diese dienen der Wiederherstellung des Systems, nicht der Wiederherstellung einzelner vom Kunden gelöschter Datensätze. Eine über den Export nach Ziffer 13.2 hinausgehende Datensicherung schuldet der Kunde sich selbst.
13.5 Nach Vertragsende stellen wir die Daten für 30 Tage zum Export bereit. Danach löschen wir sie, soweit keine gesetzliche Aufbewahrungspflicht entgegensteht. Die Frist beginnt mit dem letzten Tag des bezahlten Zeitraums.
13.6 Von der Löschung ausgenommen sind Daten, die wir aufgrund gesetzlicher Aufbewahrungspflichten weiter vorhalten müssen, insbesondere nach § 147 Abgabenordnung und § 257 Handelsgesetzbuch. Diese Daten werden für die Dauer der Aufbewahrungsfrist gesperrt und ausschließlich zu diesem Zweck verarbeitet. Löscht ein einzelner Nutzer sein Konto, werden seine personenbezogenen Angaben anonymisiert; die Daten der Organisation bleiben davon unberührt.
14. Datenschutz und Auftragsverarbeitung
14.1 Soweit wir im Auftrag des Kunden personenbezogene Daten verarbeiten, insbesondere Daten seiner Beschäftigten, ist der Kunde Verantwortlicher im Sinne des Art. 4 Nr. 7 DSGVO und wir sind Auftragsverarbeiter im Sinne des Art. 4 Nr. 8 DSGVO.
14.2 Für diese Verarbeitung gilt die Vereinbarung zur Auftragsverarbeitung nach Art. 28 DSGVO. Sie ist Bestandteil dieses Vertrags und geht diesen Bedingungen bei Widersprüchen im Anwendungsbereich des Datenschutzrechts vor.
14.3 Für die Verarbeitung, bei der wir selbst Verantwortlicher sind, insbesondere für den Betrieb der Website, die Vertragsabwicklung und die Abrechnung, gilt unsere Datenschutzerklärung.
15. Rechte an der Software
15.1 Alle Rechte an HeyAudit, einschließlich der Rechte an Quellcode, Gestaltung, Dokumentation, Marken und Kennzeichen, stehen uns oder unseren Lizenzgebern zu.
15.2 Der Kunde erhält für die Dauer des Vertrags ein einfaches, nicht ausschließliches, nicht übertragbares und nicht unterlizenzierbares Recht, die Software im vertraglich vereinbarten Umfang für eigene betriebliche Zwecke zu nutzen. Weitergehende Rechte werden nicht eingeräumt.
15.3 Vorlagen, Checklisten und Textbausteine, die wir bereitstellen, darf der Kunde für seine betrieblichen Zwecke verwenden und anpassen. Eine Weitergabe an Dritte außerhalb der eigenen Organisation zu eigenen wirtschaftlichen Zwecken ist nicht gestattet.
16. Haftung
16.1 Wir haften unbeschränkt bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit, bei der Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit, bei arglistigem Verschweigen eines Mangels, im Umfang einer von uns übernommenen Garantie sowie nach dem Produkthaftungsgesetz.
16.2 Bei einfacher Fahrlässigkeit haften wir nur bei der Verletzung einer wesentlichen Vertragspflicht. Wesentlich ist eine Pflicht, deren Erfüllung die ordnungsgemäße Durchführung des Vertrags überhaupt erst ermöglicht und auf deren Einhaltung der Kunde regelmäßig vertrauen darf. In diesem Fall ist die Haftung auf den bei Vertragsschluss vorhersehbaren, vertragstypischen Schaden begrenzt.
16.3 Im Übrigen ist die Haftung für einfache Fahrlässigkeit ausgeschlossen.
16.4 Für den Verlust von Daten haften wir nach den vorstehenden Regeln nur bis zu dem Betrag, der bei ordnungsgemäßer und regelmäßiger Sicherung der Daten durch den Kunden zur Wiederherstellung angefallen wäre. Diese Begrenzung gilt nicht, wenn wir den Datenverlust vorsätzlich oder grob fahrlässig verursacht haben.
16.5 Die vorstehenden Regelungen gelten auch für die persönliche Haftung unserer gesetzlichen Vertreter, Mitarbeitenden und Erfüllungsgehilfen. Eine Änderung der gesetzlichen Beweislast zum Nachteil des Kunden ist mit ihnen nicht verbunden.
16.6 Ansprüche des Kunden auf Schadensersatz verjähren in einem Jahr ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. Das gilt nicht für Ansprüche aus Ziffer 16.1; für diese gelten die gesetzlichen Verjährungsfristen.
17. Drittanbieter und höhere Gewalt
17.1 Zur Erbringung der Leistungen setzen wir Dienste Dritter ein, insbesondere für Hosting, Datenbank, Zahlungsabwicklung, E-Mail-Versand und Textgenerierung. Die eingesetzten Anbieter sind in der Datenschutzerklärung und in der Liste der Unterauftragsverarbeiter benannt.
17.2 Für Ereignisse höherer Gewalt haften wir nicht. Dazu zählen insbesondere Naturereignisse, Krieg, behördliche Anordnungen, Arbeitskämpfe, an denen wir nicht beteiligt sind, sowie großflächige Störungen des Internets oder der Stromversorgung, die wir nicht zu vertreten haben. Für die Dauer des Ereignisses sind die betroffenen Leistungspflichten ausgesetzt. Dauert das Ereignis länger als sechs Wochen an, kann jede Seite den Vertrag ohne Einhaltung einer Frist kündigen; bereits gezahlte Entgelte für nicht erbrachte Leistungen werden zeitanteilig erstattet.
18. Änderungen dieser Bedingungen
18.1 Wir dürfen diese Bedingungen ändern, wenn dies zur Anpassung an eine geänderte Rechtslage oder höchstrichterliche Rechtsprechung, zur Anpassung an geänderte technische oder betriebliche Gegebenheiten oder zur Schließung einer nach Vertragsschluss entstandenen Regelungslücke erforderlich ist, und die Änderung das Verhältnis von Leistung und Gegenleistung nicht zum Nachteil des Kunden verschiebt.
18.2 Wir teilen die Änderung mindestens sechs Wochen vor dem geplanten Wirksamwerden in Textform mit und weisen dabei auf die Änderung, den Zeitpunkt des Wirksamwerdens sowie das Widerspruchsrecht und dessen Frist hin.
18.3 Widerspricht der Kunde nicht bis zum Wirksamwerden in Textform, gilt die Änderung als angenommen. Widerspricht er, wird der Vertrag zu den bisherigen Bedingungen fortgesetzt; wir dürfen den Vertrag in diesem Fall zum nächstmöglichen Termin ordentlich kündigen.
19. Schlussbestimmungen
19.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland unter Ausschluss des UN-Kaufrechts.
19.2 Ist der Kunde Kaufmann, juristische Person des öffentlichen Rechts oder öffentlich-rechtliches Sondervermögen, ist ausschließlicher Gerichtsstand für alle Streitigkeiten aus diesem Vertrag Köln. Wir sind berechtigt, auch am allgemeinen Gerichtsstand des Kunden zu klagen.
19.3 Der Kunde darf Rechte und Pflichten aus diesem Vertrag nur mit unserer Zustimmung in Textform übertragen. Die Zustimmung darf nicht ohne sachlichen Grund verweigert werden. Wir dürfen den Vertrag im Rahmen einer Gesamt- oder Teilrechtsnachfolge übertragen; der Kunde kann in diesem Fall innerhalb von vier Wochen nach Mitteilung außerordentlich kündigen.
19.4 Änderungen und Ergänzungen dieses Vertrags bedürfen der Textform. Das gilt auch für die Aufhebung dieses Textformerfordernisses.
19.5 Sollte eine Bestimmung dieser Bedingungen unwirksam sein oder werden, bleibt die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen unberührt. An die Stelle der unwirksamen Bestimmung tritt die gesetzliche Regelung.
19.6 Zur Teilnahme an einem Streitbeilegungsverfahren vor einer Verbraucherschlichtungsstelle sind wir weder bereit noch verpflichtet. Verbraucher sind nach Ziffer 1.2 ohnehin nicht Vertragspartner.