Leitfaden · 11 min Lesezeit
Was gehört in eine Sicherheitsprüfung?
Eine DGUV-konforme Sicherheitsbegehung deckt sechs Pflichtbereiche ab. Hier sind sie — mit Begründung, Klausel-Zitat und Beispielfragen pro Bereich.
Warum Sicherheitsprüfungen Pflicht sind
Das Arbeitsschutzgesetz (ArbSchG) verpflichtet jeden Arbeitgeber, Maßnahmen zur Sicherheit und Gesundheit seiner Beschäftigten zu treffen, sie regelmäßig zu überprüfen und auf Wirksamkeit zu bewerten (§3 ArbSchG). Die DGUV-Vorschrift 1 („Grundsätze der Prävention") konkretisiert das für die Praxis: jährliche Unterweisung, Erste-Hilfe-Quote, PSA, Gefahrstoff-Verzeichnis.
Wer keine dokumentierten Sicherheitsbegehungen vorweisen kann, verliert im Schadensfall den Versicherungsschutz, riskiert Geldbußen vom Gewerbeaufsichtsamt und persönliche Haftung der Geschäftsführung. Bei meldepflichtigen Unfällen (≥ 3 Tage Ausfall) wird die Begehungs-Doku der letzten 12 Monate routinemäßig geprüft.
Pflichtbereich 1: Gefährdungsbeurteilung
Rechtsgrundlage: ArbSchG §5 + §6. Pro Arbeitsplatz muss eine schriftliche Beurteilung der Gefährdungen vorliegen — physikalisch, chemisch, biologisch, psychisch, mechanisch.
Beispielfragen
- · Liegt für jeden Arbeitsplatz eine schriftliche Gefährdungsbeurteilung vor (max. 2 Jahre alt)?
- · Wurde die Beurteilung nach wesentlichen Veränderungen (neue Maschine, neuer Stoff, Umbau) aktualisiert?
- · Sind Maßnahmen aus der Beurteilung mit Termin und Verantwortlichem hinterlegt?
Pflichtbereich 2: Unterweisung der Beschäftigten
Rechtsgrundlage: DGUV V1 §4 + ArbSchG §12. Mindestens jährlich, bei Tätigkeitsaufnahme und nach wesentlichen Veränderungen. Themen, Datum, Inhalt, Unterschrift müssen dokumentiert sein.
Beispielfragen
- · Wurde jeder Beschäftigte in den letzten 12 Monaten dokumentiert unterwiesen?
- · Sind die Unterweisungs-Themen auf den jeweiligen Arbeitsplatz zugeschnitten (nicht generisch)?
- · Wurden neue Beschäftigte vor Tätigkeitsaufnahme unterwiesen?
Pflichtbereich 3: Persönliche Schutzausrüstung (PSA)
Rechtsgrundlage: PSA-BV §3 + DGUV V1 §30. Arbeitgeber stellt PSA bereit, weist in den Gebrauch ein, kontrolliert die Tragepflicht. PSA muss arbeitsplatzbezogen sein — nicht generisch.
Beispielfragen
- · Steht für jede Tätigkeit die passende PSA in ausreichender Menge zur Verfügung?
- · Wurden die Beschäftigten in den Gebrauch der PSA dokumentiert eingewiesen?
- · Wird die Tragepflicht arbeitsplatzbezogen kontrolliert (Stichprobe heute)?
Pflichtbereich 4: Elektrische Anlagen und Geräte (DGUV V3)
Rechtsgrundlage: DGUV V3 §5 + DIN VDE 0701-0702 (ortsveränderlich) / DIN VDE 0105-100 (ortsfest). Wiederkehrende Prüfung durch Elektrofachkraft (oder unter Aufsicht einer EFK), Plakette mit Prüfdatum, Prüfprotokoll archivieren.
Beispielfragen
- · Sind alle eingesetzten Geräte mit gültiger Prüfplakette versehen (Datum prüfbar)?
- · Existiert ein Inventarverzeichnis der prüfpflichtigen Geräte mit Prüfintervall?
- · Werden Mängel (defekte Kabel, beschädigte Stecker) dokumentiert sofort aussortiert?
Pflichtbereich 5: Erste Hilfe
Rechtsgrundlage: DGUV V1 §25–26 + DGUV 204-022. Mindest-Quote ausgebildeter Ersthelfer (1 pro 20 Beschäftigte im Büro, 1 pro 10 in Gefährdungsbereichen), Verbandkasten geprüft, Aushang Notruf gut sichtbar.
Beispielfragen
- · Sind ausreichend ausgebildete Ersthelfer vor Ort?
- · Ist der Erste-Hilfe-Kasten vollständig und sind die Verfallsdaten gültig?
- · Hängt der Notruf-Aushang gut sichtbar an zentraler Stelle?
Pflichtbereich 6: Brandschutz
Rechtsgrundlage: ASR A2.2 (Brandschutz) + ASR A2.3 (Fluchtwege). 5 % der Beschäftigten als Brandschutzhelfer ausgebildet, Feuerlöscher in Reichweite (alle 10–25 m) mit gültiger Prüfung (alle 2 Jahre), Notausgänge frei und gekennzeichnet.
Beispielfragen
- · Sind Brandschutzhelfer benannt und geschult (5 % der Beschäftigten)?
- · Sind Feuerlöscher in Reichweite und mit gültiger Prüfung?
- · Sind Notausgänge frei und sichtbar gekennzeichnet?
Was branchen-spezifisch zusätzlich dazukommt
Über die sechs Pflichtbereiche hinaus gibt es Branchen-Spezifika:
- · Bau & Handwerk: Absturzsicherung ab 2 m (DGUV V38), Gerüstprüfung TRBS 2121, SiGePlan bei vorankündigungspflichtigen Baustellen
- · Logistik: Lenk- und Ruhezeiten VO 561/2006, Ladungssicherung VDI 2700, Regalprüfung DGUV 108-007
- · Produktion: Maschinenrichtlinie, BetrSichV §14 wiederkehrende Prüfung, Not-Halt-Funktionstests
- · Lebensmittel: HACCP, Allergene LMIV, Personalhygiene, Schädlingsmonitoring
Der HeyAudit-Agent erzeugt aus einem Satz die passende Begehung mit Branchen-spezifischen Pflicht-Themen — der Compliance-Validator prüft im Hintergrund, dass kein Pflichtbereich fehlt.
Wie oft sollte eine Sicherheitsprüfung stattfinden?
Die DGUV macht keine starre Vorgabe — aber die Praxis zeigt:
- · Wöchentliche Begehung auf Baustellen, in Werkstätten mit hoher Geräte-Fluktuation
- · Monatliche Begehung in Lager und Produktion
- · Jahres-Audit als formaler Audit der gesamten Sicherheits-Organisation
- · Ad-hoc-Audit nach Beinahe-Unfall, Unfall oder BG-Beanstandung
Was Sicherheitsprüfungen oft nicht haben
Aus BG-Praxis-Berichten: drei Schwächen, die bei Stichproben besonders auffallen.
- Maßnahmen-Tracking fehlt — Befunde werden dokumentiert, aber die Folge-Maßnahme nicht terminiert oder verantwortlich zugewiesen.
- Keine Wirksamkeitsprüfung — Maßnahme wurde umgesetzt, aber niemand prüft, ob sie wirkt. Im nächsten Jahr taucht derselbe Befund wieder auf.
- Keine Audit-Trail-Verbindung — Begehungen werden in Word/Excel separat geführt; Trends über mehrere Quartale sind nicht erkennbar.
Vom Wissen zur Praxis
Dieser Leitfaden zeigt, was eine Sicherheitsprüfung enthalten muss. Der HeyAudit-Agent baut die passende Begehung dann tatsächlich — aus einem Satz, mit Klausel-Mapping und mobiler Durchführung. Über den benannten Agenten greift ab dem zweiten Run der Lerneffekt: Maßnahmen-Tracking, Wirksamkeitsprüfung, Audit-Trail.
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