Unterweisung & Schulung
Jährliche Pflichtunterweisungen DGUV-konform planen, durchführen und mit digitaler Signatur belegen.
Nach DGUV V1 §4 und ArbSchG §12 muss jede beschäftigte Person mindestens einmal jährlich unterwiesen werden — themenspezifisch, dokumentiert und mit nachweisbarer Teilnahme. Unsere Unterweisungs-Vorlagen decken die typischen Inhalte ab (allgemeiner Arbeitsschutz, PSA, Brandschutz, Verhalten im Notfall) und liefern direkt die Teilnehmerliste mit digitaler Unterschrift.
Was schief geht
Excel-Tabellen mit Mitarbeiternamen, ein Word-Protokoll, eine Unterschriftenliste auf Papier — alles separat, alles fragil. Wenn ein Mitarbeiter aus dem Betrieb scheidet, ist der Beleg im Personalordner schwer zu finden.
Warum es zählt
Bei einem Arbeitsunfall fragt die BG nach genau dem Unterweisungsnachweis. Fehlt der, gilt der Unfall als nicht hinreichend präventiv adressiert — mit Folgen für Versicherungsschutz und Haftung des Arbeitgebers.