Gefährdungsbeurteilung Bau
Gewerks- und tätigkeitsbezogene GBU pro Baustelle — Pflicht nach ArbSchG §5.
Die Gefährdungsbeurteilung pro Baustelle ist nicht delegierbar — sie ist Pflicht des Arbeitgebers und Grundlage für jede Schutzmaßnahme. Unsere Vorlagen liefern eine baustellenspezifische GBU pro Gewerk, die auch für die SiGePlan-Anlagen taugt.
Was schief geht
Die GBU vom Vorgänger-Projekt wird kopiert, Standort und Datum geändert — Gewerks-Spezifik bleibt vage. Im Schadensfall wird das schnell zum Anhaltspunkt für Organisationsverschulden.
Warum es zählt
ArbSchG §5 verlangt eine tätigkeitsbezogene GBU — pauschale Doku gilt nicht als Erfüllung der Pflicht.
Vorlagen in Gefährdungsbeurteilung Bau
Vorlagen für Gefährdungsbeurteilung Bau sind in Arbeit. Schreiben Sie uns an hallo@heyaudit.de.