Unterkategorie · Bauwesen & Baustellen

Gefährdungs­beurteilung Bau

Gewerks- und tätigkeits­bezogene GBU pro Baustelle — Pflicht nach ArbSchG §5.

Die Gefährdungs­beurteilung pro Baustelle ist nicht delegierbar — sie ist Pflicht des Arbeit­gebers und Grundlage für jede Schutz­maßnahme. Unsere Vorlagen liefern eine baustellen­spezifische GBU pro Gewerk, die auch für die SiGePlan-Anlagen taugt.

Was schief geht

Die GBU vom Vorgänger-Projekt wird kopiert, Standort und Datum geändert — Gewerks-Spezifik bleibt vage. Im Schadens­fall wird das schnell zum Anhalts­punkt für Organisations­verschulden.

Warum es zählt

ArbSchG §5 verlangt eine tätig­keits­bezogene GBU — pauschale Doku gilt nicht als Erfüllung der Pflicht.

Vorlagen in Gefährdungs­beurteilung Bau

Vorlagen für Gefährdungs­beurteilung Bau sind in Arbeit. Schreiben Sie uns an hallo@heyaudit.de.