Vorlage · Arbeitssicherheit

Unfallbericht — Arbeitsunfall & Beinahe-Unfall

Strukturierte Erfassung von Arbeits- und Beinahe-Unfällen — Tathergang, Beteiligte, PSA-Status, Sofort­maßnahmen, DGUV-konformer Export für die BG-Anzeige.

Dauer
20 Min.
Frequenz
anlassbezogen
Umfang
5 Sektionen · 21 Fragen
Schwere
Kritisch

Das Problem

Der Unfall passiert um 14:30 Uhr, die DGUV-Anzeige wird zwei Wochen später aus Erinnerung geschrieben. Tat­hergang ungenau, Zeugen verschwommen, PSA-Status unklar — und genau das fragt die BG nach.

So löst HeyAudit das

HeyAudit erfasst den Vorfall direkt am Ort: Verletzter, Tathergang, Zeugen, PSA-Status, Foto vom Arbeits­platz. DGUV-Anzeige wird automatisch vor­ausgefüllt, Sofort­maßnahmen werden vergeben, Folge-Audit am Bereich wird vorgeschlagen.

Was ist diese Vorlage?

Der Unfall­bericht ist die struktur­ierte Erfassung eines Arbeits- oder Beinahe-Unfalls direkt nach dem Vorfall. Er deckt alle Pflicht­angaben der DGUV-Unfall­anzeige ab (Person, Tat­hergang, Zeugen, PSA-Status, Erst­versorgung, Folge­schritte) und unter­scheidet zwischen meldepflichtigen Vorfällen und intern erfassten Beinahe-Unfällen.

Warum ist sie wichtig?

Bei jedem Arbeits­unfall ab > 3 Tagen Ausfall verlangt SGB VII §193 die Anzeige an die zuständige BG binnen 3 Tagen. Ohne saubere, zeit­nahe Doku­mentation ist diese Frist nicht einzu­halten — und der Versicherungs­anspruch der verletzten Person kann in Frage gestellt werden. Zugleich ist der Unfall­bericht die Grundlage für jede Ursachen­analyse: ohne präzise Tatsachen keine wirksamen Folge­maßnahmen.

Risiken ohne Audit

Ohne strukturierten Vorfall­prozess passieren vier Lücken: (1) Die Anzeige­frist von 3 Tagen wird gerissen, weil keiner weiß, wer was wann zu tun hat. (2) Tat­hergang wird tagelang aus der Erinnerung rekonstruiert — wichtige Details fehlen. (3) Beinahe-Unfälle werden gar nicht erfasst, also als Warn­signal verschenkt. (4) Foto-Beweise fehlen, weil der Arbeits­platz aufgeräumt wurde, bevor jemand dokumentiert hat.

Typische Fehler

Häufige Fehler: Tat­hergang in wertenden Begriffen statt sachlich („war unaufmerksam“). PSA-Status wird nicht erfasst, obwohl er für die Haftungs­frage zentral ist. Zeugen werden vergessen — und sind später nicht mehr greifbar. Die Unter­scheidung melde­pflichtig / Beinahe-Unfall fehlt, also wird entweder zu viel oder zu wenig an die BG gemeldet. Und: Sofort­maßnahmen werden mündlich besprochen, aber nicht dokumentiert.

Branchen-Beispiele

Bau & Handwerk: typische Vorfälle sind Schnitt­verletzungen, Stürze von Leitern, Quetschungen, elektrische Vorfälle — Foto vom Werkzeug, PSA-Status, Wegenetz. Logistik: Stapler­zwischen­fälle, Lasten­handling, Ausrutschen auf Verkehrs­wegen. Produktion: Maschinen­arbeit, Schnitt-/Quetsch­verletzungen an beweglichen Teilen. Lebensmittel/Gastgewerbe: Schnitt­verletzungen, Verbrennungen, Stürze. Gebäudemanagement: Stürze, Reinigungs­mittel-Kontakt, elektrische Vorfälle.

Was wird geprüft?

5 Sektionen mit insgesamt 21 Prüfpunkten. Foto-Beleg, Notiz oder Sprachaufnahme pro Frage.

  1. 01

    Verletzte Person & Erst­versorgung

    Wer wurde verletzt, wie schwer, wer hat erstversorgt? Wichtigste Block für die BG-Anzeige.

    5 Prüfpunkte

  2. 02

    Tathergang & Zeitpunkt

    Wann, wo, wie — der Tat­hergang in eigenen Worten und mit Foto vom Unfallort.

    4 Prüfpunkte

  3. 03

    Zeugen & PSA-Status

    Wer hat den Unfall gesehen, welche PSA trug die verletzte Person zum Zeitpunkt?

    4 Prüfpunkte

  4. 04

    Sofort­maßnahmen

    Was wurde unmittelbar nach dem Vorfall getan, um eine Wiederholung zu verhindern?

    4 Prüfpunkte

  5. 05

    Bewertung & Folge­schritte

    Melde­pflicht prüfen, Ursache analysieren, Folge-Audit planen.

    4 Prüfpunkte

Gesetzliche Bezüge

Strukturelle Referenzen — keine Rechtsberatung.

Vorteile digitaler Audits

Statt Papier-Vor­druck + manueller Eintippen ins DGUV-Online-Formular + Foto-Mail kommt alles in einem Workflow. Die DGUV-Anzeige wird aus den HeyAudit-Daten auto­matisch befüllt — die verantwortliche Person muss nur prüfen und absenden. Die 3-Tage-Frist wird zur Routine statt zur Brand­bekämpfung.

AI-Unterstützung

Der HeyAudit-Agent erkennt aus der Tat­hergangs-Beschreibung typische Risiko­muster (z.B. „Sturz von Leiter“) und schlägt passende Folge­schritte vor — Folge-Audit Leiter­prüfung, Unter­weisungs­wieder­holung, GBU-Aktualisierung. Bei wiederkehrenden Vorfällen am selben Arbeits­platz wird der Bereich automatisch für eine Sonder­begehung priorisiert.

Mobile Nutzung

Der Bericht wird direkt am Unfallort auf dem Smartphone aufgenommen — Foto mit der Kamera, Tat­hergang per Sprach-Eingabe, Zeugen per Auswahl aus dem Mitarbeiter­verzeichnis. Auto-Save jedem Eintrag, Offline-Sync wenn der Bereich kein Netz hat. Die Doku ist damit binnen 15–20 Minuten vollständig — nicht in zwei Wochen.

Häufige Fragen

Wann muss ein Arbeitsunfall der Berufs­genossen­schaft gemeldet werden?

Nach SGB VII §193 immer dann, wenn die verletzte Person mehr als 3 Kalender­tage arbeits­unfähig ist. Die Meldung muss binnen 3 Tagen nach Bekannt­werden der Arbeits­unfähigkeit erfolgen. Tödliche Unfälle und Massen­unfälle sind sofort zu melden — telefonisch und schriftlich.

Wer ist intern verantwortlich für die Unfall­anzeige an die BG?

Der Unternehmer bzw. die Geschäfts­führung — die Aufgabe ist häufig an Sifa, Personal­abteilung oder Sicherheits­beauftragten delegiert. Die Anzeige­frist von 3 Tagen gilt für die Organisation, nicht für die delegierte Person. Eine schriftliche Aufgaben­übertragung dokumentiert die Verantwortung.

Müssen auch Beinahe-Unfälle gemeldet werden?

Gesetzlich an die BG: nein — nur meldepflichtige Verletzungen. Aber: jeder Beinahe-Unfall ist ein Warn­signal. DGUV V1 §24 empfiehlt die interne Erfassung. Statistisch kommen auf einen schweren Unfall ~30 Beinahe-Unfälle — wer die erfasst und analysiert, verhindert den schweren.

Was passiert, wenn die Unfall­anzeige unvoll­ständig oder zu spät kommt?

Die BG kann nachfragen, was die Bearbeitung verzögert. Im schlimmsten Fall droht die Leistungs­verweigerung für die verletzte Person, wenn der Zusammen­hang Arbeit ↔ Unfall nicht mehr nachweisbar ist. Und: Verstöße gegen die Anzeige­pflicht können nach §209 SGB VII als Ordnungs­widrigkeit geahndet werden.

Wie lange muss der Unfall­bericht aufbewahrt werden?

Die DGUV empfiehlt mindestens 5 Jahre. Bei Verdacht auf eine Berufs­krankheit oder Spät­folge entsprechend länger — manche Berufs­krankheiten zeigen sich erst nach 20+ Jahren. Praxis: solange das Arbeits­verhältnis besteht plus 5 Jahre nach Austritt.

Wie hilft die Foto-Dokumentation, wenn der Unfall vor Gericht landet?

Ein Foto vom Unfallort kurz nach dem Vorfall ist oft das stärkste Beweis­mittel — Position der Person, Zustand der Maschine, beteiligte Werkzeuge. HeyAudit speichert Foto + Datum + GPS (wenn aktiv) DSGVO-konform und mit Hash gegen Manipulation. Vor Gericht zählt das mehr als jede schriftliche Aussage.

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