Gerüstprüfung
Aufstellung, Belag, Geländer, Aufstieg, Kennzeichnung — TRBS 2121-3-konform.
Jedes Gerüst muss nach Aufbau, Veränderung und mindestens wöchentlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Freigabe erfolgt über das Kennzeichnungsschild („Geprüft am …“) — ein Gerüst ohne aktuelles Schild ist nicht zur Nutzung freigegeben.
Was schief geht
Das Gerüst steht seit drei Wochen, das Kennzeichnungsschild stammt vom Aufbau-Tag. Niemand prüft wöchentlich — und keiner fragt, weil es „aussieht wie immer“.
Warum es zählt
Ein Sturz vom nicht freigegebenen Gerüst ist ein klassischer Bauunfall — und die Frage nach der Freigabe ist die erste, die nach dem Vorfall gestellt wird.