Unterkategorie · Bauwesen & Baustellen

Gerüst­prüfung

Aufstellung, Belag, Geländer, Auf­stieg, Kennzeichnung — TRBS 2121-3-konform.

Jedes Gerüst muss nach Aufbau, Veränderung und mindestens wöchent­lich durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Frei­gabe erfolgt über das Kenn­zeichnungs­schild („Geprüft am …“) — ein Gerüst ohne aktuelles Schild ist nicht zur Nutzung freigegeben.

Was schief geht

Das Gerüst steht seit drei Wochen, das Kenn­zeichnungs­schild stammt vom Aufbau-Tag. Niemand prüft wöchent­lich — und keiner fragt, weil es „aussieht wie immer“.

Warum es zählt

Ein Sturz vom nicht freigegebenen Gerüst ist ein klassischer Bauunfall — und die Frage nach der Frei­gabe ist die erste, die nach dem Vorfall gestellt wird.

Vorlagen in Gerüst­prüfung