Gerüstprüfung
Aufstellung, Belag, Geländer, Aufstieg, Kennzeichnung: TRBS 2121-3-konform.
Jedes Gerüst muss nach Aufbau, Veränderung und mindestens wöchentlich durch eine befähigte Person geprüft werden. Die Freigabe erfolgt über das Kennzeichnungsschild („Geprüft am …“): ein Gerüst ohne aktuelles Schild ist nicht zur Nutzung freigegeben.
Was schief geht
Das Gerüst steht seit drei Wochen, das Kennzeichnungsschild stammt vom Aufbau-Tag. Niemand prüft wöchentlich, und keiner fragt, weil es „aussieht wie immer“.
Warum es zählt
Ein Sturz vom nicht freigegebenen Gerüst ist ein klassischer Bauunfall, und die Frage nach der Freigabe ist die erste, die nach dem Vorfall gestellt wird.