Unterkategorie · HACCP & Food Safety

Personal­hygiene

Arbeits­kleidung, Hand­hygiene, IfSG-Belehrungen und Krank­meldungen DSGVO-konform führen.

Personal­hygiene ist nach VO 852/2004 Anhang II Kapitel VIII Pflicht­bestandteil — und nach IfSG §43 muss jede Person, die mit nicht-verpackten Lebensmitteln umgeht, jährlich bzw. alle 2 Jahre belehrt werden. Unsere Vorlagen decken Belehrungs­nachweis, tägliche Personal­hygiene-Kontrolle und Krank­meldungs­workflow ab.

Was schief geht

Die IfSG-Belehrungen liegen für die Stamm­belegschaft vor — für die zwei neuen Aushilfen, die schon seit drei Wochen mitarbeiten, hat das niemand auf dem Schirm.

Warum es zählt

Eine fehlende IfSG-Belehrung ist ein klassischer Behörden-Befund — und im Krankheits­fall (Norovirus, Salmonellen) ist der Belehrungs­nachweis der erste Punkt, den das Gesundheits­amt prüft.

Vorlagen in Personal­hygiene