Personalhygiene
Arbeitskleidung, Handhygiene, IfSG-Belehrungen und Krankmeldungen DSGVO-konform führen.
Personalhygiene ist nach VO 852/2004 Anhang II Kapitel VIII Pflichtbestandteil — und nach IfSG §43 muss jede Person, die mit nicht-verpackten Lebensmitteln umgeht, jährlich bzw. alle 2 Jahre belehrt werden. Unsere Vorlagen decken Belehrungsnachweis, tägliche Personalhygiene-Kontrolle und Krankmeldungsworkflow ab.
Was schief geht
Die IfSG-Belehrungen liegen für die Stammbelegschaft vor — für die zwei neuen Aushilfen, die schon seit drei Wochen mitarbeiten, hat das niemand auf dem Schirm.
Warum es zählt
Eine fehlende IfSG-Belehrung ist ein klassischer Behörden-Befund — und im Krankheitsfall (Norovirus, Salmonellen) ist der Belehrungsnachweis der erste Punkt, den das Gesundheitsamt prüft.